REACh-Dienstleistungen
REACh, das steht für:
Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien).
Diese neue EG-Verordnung zentralisiert und vereinfacht das Chemikalienrecht europaweit und ist am 01. Juni 2007 in Kraft getreten. Es ist erklärtes Ziel, den Wissensstand über die Gefahren und Risiken zu erhöhen, die von Chemikalien ausgehen können. Den Unternehmen wird dabei mehr Verantwortung für den sicheren Umgang mit ihren Produkten übertragen.
Hersteller und Importeure sind verpflichtet, bestimmte Daten über ihre Stoffe vorzulegen und nachzuweisen, dass bei der bestimmungsgemäßen Verwendung ihrer Stoffe keine Gefahren für Mensch und Umwelt auftreten.
Von REACh werden alle chemischen Stoffe erfasst, die mindestens in einer Menge von 1 Tonne pro Jahr in den 27 Ländern der EU produziert oder importiert werden. Diese Stoffe müssen künftig bei der europäischen Chemikalienagentur in Helsinki registriert werden.
Ein Stoff darf nur hergestellt oder importiert werden, wenn er registriert ist.
- No data - no market -
REACh Compliance Check
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Erstellung eines REACh konformen Inventars sowie Aufbau eines Chemikalienmanagementsystems.
- Betroffenheitsanalyse bzgl. REACH- und CLP-Verordnung
- Ableitung Ihrer Rolle in der Lieferkette und anschließend Bestimmung der gesetzlichen Anforderungen.
- Plausibilitäts- und Konformitätsprüfung Ihrer Sicherheitsdatenblätter.
- Aktive Verwaltung des Informationsflusses innerhalb der Lieferkette.
- Auswertung der rechtlichen, finanziellen, operativen und wirtschaftlichen Risiken Ihrer Firma
REACh Registrierung
- Spätere-Vorregistrierung gemäß Art. 28 Par. 6

- Erfassen von Stoffdatensätzen in IUCLID 6
- Literaturrecherchen und Auswertung
- Beratung zum Vorgehen bei fehlenden Daten
- Registrierung von Phase-in-Stoffen für 2018
- Überwachung des Roadmaps 2020
- Praktische Ermittlung der Exposition und Risikobeschreibung
- Erstellung des "technischen Dossiers"
- Stoffsicherheitsbeurteilung
- Stoffsicherheitsberichte
- Ermittlung/ Quantitative Nachweis von besonders besorgniserregenden Stoffen sowie Informations- Antwortpflicht.
- Schulung und Beratung
- Vertretung in SIEF uns Konsortien
- Fachliche Unterstützung bei der Vorbereitung für Behörde-Prüfung
- Beratung bzgl. REACH-Prüfmethodenverordnung (EU) Nr. 440/2008
REACh Alleinvertretung

- Alleinvertreter (gemäß Artikel 8 der REACH-VO.) eines nicht in der Gemeinschaft ansässigen Herstellers
- Eine natürliche oder juristische Person mit Sitz außerhalb der Gemeinschaft, die einen Stoff als solchen, in Gemischen oder in Erzeugnissen herstellt, ein Gemischformuliert oder ein Erzeugnis herstellt, das in die Gemeinschaft eingeführt wird, kann in gegenseitigem Einverständnis eine natürliche oder juristische Person mit Sitz in der Gemeinschaft bestellen, die als ihr alleiniger Vertreter die Verpflichtungen für Importeure nach diesem Titel erfüllt.
RIHASSAS CONSULTING verfügt als juristische Person über ausreichende Erfahrung in praktischen Umgang mit Stoffen.
Gerne übernehmen wir Ihre gesamte REACH-Agenda